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steuern. beraten. profitieren.


Unsere Steuerberatungskanzlei wurde im Jahr 1970 von DI (FH) Ing. Erich Steinecker gegründet. Im Jahr 2005 übernahmen die beiden Söhne, StB Mag. iur. Erich Steinecker und StB Mag. rer.soc.oec. Bernd Steinecker das Unternehmen und gründeten die „steinecker & steinecker Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH“.

Unser Team besteht derzeit aus sieben Personen, deren Fachwissen und Kompetenz durch die Partnerschaft mit der Treuhand Union, der wir seit dem Jahr 2009 angehören, noch untermauert wird. Dieses Netzwerk verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz, zusammengetragen von bestens ausgebildeten Steuerfachexperten aus ganz Österreich.

Entsprechend unserem Leitspruch „steuern – beraten – profitieren“ unterstützen wir unsere Mandanten in der Unternehmensführung. Erfahrung und Dynamik, moderne Lösungsstrategien sowie Effizienz und Zuverlässigkeit sehen wir als Basis klientenorientierter und innovativer Steuer- und Unternehmensberatung und als Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.

Kontakt

steinecker & steinecker
Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
8962 Gröbming
Österreich

T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22194 4
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Newsflash

  • Samstag, 10 Februar 2024

    Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind. 

    Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.

  • Samstag, 10 Februar 2024

    Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet:

    • die neuen Einkommensteuersätze
    • die neue steuerfreie Mitarbeiterprämie
    • die Vermeidung des steuererhöhenden Progressionsvorbehalt
    • Details zu E Bikes und E KFZ

  • Mittwoch, 03 Januar 2024

    Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.
    Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

     

    Registrierkassa Jahresbeleg

    Bitte vergessen Sie nicht den Jahresbeleg Ihrer Registrierkassa bis zum 15.02.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.