news
  Aktuelle Termine
  Aktuelle Aufsätze
  Steuer Lexikon
  Formulardownload
Leistungen
Team
Anfahrt
Jobs
Links
window.status='Steuer Lexikon';return true
window.status='Formulardownload';return true
08.07.2010

STEUERSPLITTER

EMCS – Was ist das?

«« ZURÜCK

Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Wein, Sekt, Bier, Spirituosen und Ähnlichem in einen anderen Mitgliedsstaat sind verschiedene Dokumente vorgesehen (VST1 – „Begleitendes Verwaltungsdokument“ bzw. VST 2 – „Vereinfachtes Begleitdokument“). Durch das EMCS soll das VST1, welches bei Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren an Wiederverkäufer (Händler, Gastronomen, etc.) notwendig war, ersetzt werden. Das EMCS ist ein EDV-gestütztes System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und wird über FinanzOnline abgewickelt. Dazu ist  einerseits ein elektronischer Zugang zum FinanzOnline notwendig, andererseits muss beim örtlich zuständigen Zollamt eine Verbrauchsteuernummer beantragt werden.

TU-Tipp:
Da das EMCS-System grundsätzlich seit 1.4.2010 in Kraft ist und die Toleranzfrist mit 30.06.2010 ausläuft, sollte jeder Produzent bzw. Handelsbetrieb von ver¬brauchsteuerpflichtigen Waren, die in andere EU-Mitgliedsstaaten geliefert werden, dieses System in seinem Betrieb eingerichtet haben. Ihr TU-Betreuer hilft Ihnen gerne bei der Beantragung eines FinanzOnline-Zugangs bzw. bei der Beantragung der Verbrauchsteuernummer.


»» DRUCKEN / »» LINK SENDEN / «« ZURÜCK

Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
A-8962 Gröbming

T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22433Anfahrt
SUCHE
 
IMPRESSUM
  |  
KONTAKT
  |  
ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN
powered by OmanBros.com