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Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Wein, Sekt, Bier, Spirituosen und Ähnlichem in einen anderen Mitgliedsstaat sind verschiedene Dokumente vorgesehen (VST1 – „Begleitendes Verwaltungsdokument“ bzw. VST 2 – „Vereinfachtes Begleitdokument“). Durch das EMCS soll das VST1, welches bei Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren an Wiederverkäufer (Händler, Gastronomen, etc.) notwendig war, ersetzt werden. Das EMCS ist ein EDV-gestütztes System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und wird über FinanzOnline abgewickelt. Dazu ist einerseits ein elektronischer Zugang zum FinanzOnline notwendig, andererseits muss beim örtlich zuständigen Zollamt eine Verbrauchsteuernummer beantragt werden.
TU-Tipp:
Da das EMCS-System grundsätzlich seit 1.4.2010 in Kraft ist und die Toleranzfrist mit 30.06.2010 ausläuft, sollte jeder Produzent bzw. Handelsbetrieb von ver¬brauchsteuerpflichtigen Waren, die in andere EU-Mitgliedsstaaten geliefert werden, dieses System in seinem Betrieb eingerichtet haben. Ihr TU-Betreuer hilft Ihnen gerne bei der Beantragung eines FinanzOnline-Zugangs bzw. bei der Beantragung der Verbrauchsteuernummer.
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