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| 08.07.2010 |
DIENSTGEBER-INFORMATIONEN
Einschränkung bei steuerfreien Essensbons. |
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Grundsätzlich sind auch Sachbezüge steuerpflichtig und bei der Sozialversicherung beitragspflichtig. Die Verpflegung von Mitarbeitern bildet hier eine Ausnahme, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu € 4,40 pro Arbeitstag fallen darunter, wenn diese nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte konsumiert werden können. Diese Kriterien werden nunmehr von den Prüfern der Finanz schwerpunktmäßig geprüft. Bei unvollständiger Erfüllung der Voraussetzungen ist mit entsprechenden Nachzahlungen zu rechnen. |
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