Apr14
Energiekostenzuschuss II (1.1. - 31.12.2023)
Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.
- Für alle antragstellenden Unternehmen gilt eine Beschränkung von Bonizahlungen sowie eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
- Für die Antragsberechtigung der Förderstufen 3 bis 5 muss das antragstellende Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Dabei müssen bis 31.12.2024 mindestens 90% der am 1.1.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente erhalten bleiben.
- Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:
förderfähiger Zeitraum |
Antragsfenster |
1.1.2023 bis 30.6.2023 |
3. Quartal 2023 (August/September 2023) |
1.7.2023 bis 31.12.2023 |
1. Quartal 2024 (Februar/März 2024) |