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Nov04

ACHTUNG - ENERGIEKOSTENZUSCHUSS - VERPFLICHTENDE ANMELDUNG AB 7.11.

Die Förderungsrichtlinien zum Energiekostenzuschuss sind noch nicht beschlossen, trotzdem startet bereits mit 7.11.2022 die verpflichtende Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses.

Die Anmeldefrist läuft vom 7.11. bis 21.11.2022. Auf Basis des Zeitpunktes der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss erhalten Sie dann ein Zeitfenster ab 22.11.2022 zugeteilt, in dem dann der Förderantrag einzureichen ist. Ohne Voranmeldung ist eine spätere Antragstellung nicht möglich.

Das Förderprinzip lautet: "FIRST COME - FIRST SERVE". Sollte daher der genehmigte Förderrahmen von derzeit 1,3 Mrd. EUR nicht ausreichen, haben diejenigen, die sich zu spät anmelden keinen Förderanspruch. Sollten Sie daher der Meinung sein, dass Ihnen ein Energiekostenzuschuss zustehen könnte, sollten sie sich so rasch wie möglich ab dem 7.11.2022 anmelden. Nachdem die Förderrichtlinien nach wie vor nicht veröffentlicht sind, bestehen zahlreiche Zweifelsfragen wer einen Energiekostenzuschuss bekommt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher jedenfalls anmelden.

 

Wer hat einen Förderanspruch

Gefördert werden gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen, wenn die Energiekosten zumindest 3 % des Umsatzes ausmachen. Diese 3 % Grenze gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als EUR 700.000,00 nicht.

Gefördert werden Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 (Erdgas, Strom, tlw. Treibstoffe). Mehrkosten für Heizöl, Kohle, Pellets werden nicht gefördert.

 

Wie ist die Voranmeldung vorzunehmen

Die Voranmeldung erfolgt über die Homepage der aws über den aws Fördermanager: Link Fördermanager

Unser Tipp:

Sollte Ihr Unternehmen noch nicht für den Fördermanager registriert sein, so können Sie bereits vor dem 7.11.2022 eine Registrierung Ihres Unternehmens auf der Website vornehmen. Ansonsten stellen Sie sicher, dass die Zugangsdaten verfügbar sind.

 Folgende Daten benötigen Sie für die Registrierung:

  • Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  •  E-Mailadresse(n) der Kontaktpersonen im Unternehmen (Angabe einer zweiten Person möglich)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  • Angabe, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt (Energiekosten mehr als 3 % des Umsatzes)

Derzeit ist unklar ob auch der Steuerberater die Voranmeldung vornehmen können. Wir empfehlen daher, dass Sie die Voranmeldung ab 7.11.2022 so rasch wie möglich selbst vornehmen. Wann die Voranmeldungsplattform genau freigeschalten wird ist nicht bekannt.

 

Was passiert nach der Voranmeldung

Nach Ablauf der Voranmeldefrist erhalten Sie ein Zeitfenster (Vermutungen gehen von einem kurzen Zeitfenster von einer Woche aus), in dem Sie die Förderung beantragen müssen.

 

Ausführliche Informationen zum genauen Ablauf finden sie auf der Homepage des AWS