
Unsere Steuerberatungskanzlei wurde im Jahr 1970 von DI (FH) Ing. Erich Steinecker gegründet. Im Jahr 2005 übernahmen die beiden Söhne, StB Mag. iur. Erich Steinecker und StB Mag. rer.soc.oec. Bernd Steinecker das Unternehmen und gründeten die „steinecker & steinecker Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH“.
Unser Team besteht derzeit aus sieben Personen, deren Fachwissen und Kompetenz durch die Partnerschaft mit der Treuhand Union, der wir seit dem Jahr 2009 angehören, noch untermauert wird. Dieses Netzwerk verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz, zusammengetragen von bestens ausgebildeten Steuerfachexperten aus ganz Österreich.
Entsprechend unserem Leitspruch „steuern – beraten – profitieren“ unterstützen wir unsere Mandanten in der Unternehmensführung. Erfahrung und Dynamik, moderne Lösungsstrategien sowie Effizienz und Zuverlässigkeit sehen wir als Basis klientenorientierter und innovativer Steuer- und Unternehmensberatung und als Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.
steinecker & steinecker
Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
8962 Gröbming
Österreich
T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22194 4
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Das Steuern eines Unternehmens bedeutet die Richtung in die sich das Unternehmen bewegen soll, selbst zu bestimmen.
Wir beraten Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, in Fragen der Organisation des Rechnungswesens, ...
Sie profitieren von uns dadurch, dass Sie Ihre Steueroptimierung gemeinsam mit einem Profi erreichen, einen Partner haben, der ihre Interessen vertritt, ...
Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden. Der Antrag muss durch den/die jeweilige UnternehmerIn selbst gestellt werden.
Eine Anleitung wie der Antrag gestellt werden kann, finden Sie auf der Seite des Unternehmensserviceportals unter folgendem Link: Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)
Ob Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann, können Sie mit Hilfe des Selbst-Checks unter folgendem link herausfinden: Energiekostenpauschale für Unternehmen
Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.
Nur mit der ID Austria können ab sofort relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft.
Das Gesellschaftsänderungsgesetz 2023 bringt