
Unsere Steuerberatungskanzlei wurde im Jahr 1970 von DI (FH) Ing. Erich Steinecker gegründet. Im Jahr 2005 übernahmen die beiden Söhne, StB Mag. iur. Erich Steinecker und StB Mag. rer.soc.oec. Bernd Steinecker das Unternehmen und gründeten die „steinecker & steinecker Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH“.
Unser Team besteht derzeit aus sieben Personen, deren Fachwissen und Kompetenz durch die Partnerschaft mit der Treuhand Union, der wir seit dem Jahr 2009 angehören, noch untermauert wird. Dieses Netzwerk verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz, zusammengetragen von bestens ausgebildeten Steuerfachexperten aus ganz Österreich.
Entsprechend unserem Leitspruch „steuern – beraten – profitieren“ unterstützen wir unsere Mandanten in der Unternehmensführung. Erfahrung und Dynamik, moderne Lösungsstrategien sowie Effizienz und Zuverlässigkeit sehen wir als Basis klientenorientierter und innovativer Steuer- und Unternehmensberatung und als Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.
steinecker & steinecker
Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
8962 Gröbming
Österreich
T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22194 4
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Das Steuern eines Unternehmens bedeutet die Richtung in die sich das Unternehmen bewegen soll, selbst zu bestimmen.
Wir beraten Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, in Fragen der Organisation des Rechnungswesens, ...
Sie profitieren von uns dadurch, dass Sie Ihre Steueroptimierung gemeinsam mit einem Profi erreichen, einen Partner haben, der ihre Interessen vertritt, ...
Vom Anstieg der Energiepreise sind viele Unternehmen betroffen. Um die Unternehmen von der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Energiekostenzuschuss II geschaffen.
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich. Die Voranmeldefrist läuft bis 2.11.2023 und ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für den 9.11.2023 angesetzt.
Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, welche im Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 angefallen sind.
Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderungsperioden:
Förderungsperiode 1: von 1.1.2023 bis 30.6.2023
Förderungsperiode 2: von 1.7.2023 bis 31.12.2023
Die diesjährige Treuhand-Union Mitarbeitertagung führte das Team der Kanzlei steinecker & steinecker nach St. Wolfgang im Salzkammergut.
Nachdem die Zimmer im 14. Stock des Scalaria Event Resort bezogen wurden, besuchten die Steuerberater und Bilanzbuchhalterinnen einen Vortrag von Herrn Dr. Eberl zum Thema Finanzstrafrecht und die Personalverrechnerinnen einen Workshop mit zahlreichen Tipps und Tricks für das Softwareprogramm RZL.
Das gemütliche Abendessen wurde vom Zauberkünstler Dino Dorado begleitet und fand in der Mystic Underworld seinen Ausklang.
Am nächsten Tag wurde noch eine Schifffahrt auf dem Wolfgangsee genossen.
Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden. Der Antrag muss durch den/die jeweilige UnternehmerIn selbst gestellt werden.
Eine Anleitung wie der Antrag gestellt werden kann, finden Sie auf der Seite des Unternehmensserviceportals unter folgendem Link: Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)
Ob Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann, können Sie mit Hilfe des Selbst-Checks unter folgendem link herausfinden: Energiekostenpauschale für Unternehmen