
Unsere Steuerberatungskanzlei wurde im Jahr 1970 von DI (FH) Ing. Erich Steinecker gegründet. Im Jahr 2005 übernahmen die beiden Söhne, StB Mag. iur. Erich Steinecker und StB Mag. rer.soc.oec. Bernd Steinecker das Unternehmen und gründeten die „steinecker & steinecker Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH“.
Unser Team besteht derzeit aus sieben Personen, deren Fachwissen und Kompetenz durch die Partnerschaft mit der Treuhand Union, der wir seit dem Jahr 2009 angehören, noch untermauert wird. Dieses Netzwerk verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz, zusammengetragen von bestens ausgebildeten Steuerfachexperten aus ganz Österreich.
Entsprechend unserem Leitspruch „steuern – beraten – profitieren“ unterstützen wir unsere Mandanten in der Unternehmensführung. Erfahrung und Dynamik, moderne Lösungsstrategien sowie Effizienz und Zuverlässigkeit sehen wir als Basis klientenorientierter und innovativer Steuer- und Unternehmensberatung und als Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.
steinecker & steinecker
Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
8962 Gröbming
Österreich
T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22194 4
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Das Steuern eines Unternehmens bedeutet die Richtung in die sich das Unternehmen bewegen soll, selbst zu bestimmen.
Wir beraten Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, in Fragen der Organisation des Rechnungswesens, ...
Sie profitieren von uns dadurch, dass Sie Ihre Steueroptimierung gemeinsam mit einem Profi erreichen, einen Partner haben, der ihre Interessen vertritt, ...
Für alle Betriebe die nicht direkt von der Schließung betroffen waren gibt es ab sofort die Möglichkeit einen Umsatzersatz vor die Monate November und Dezember 2020 zu beantragen.
Für etwaige Fragen bzw. Unterstützung bei den Anträgen stehen wir zu Ihrer Verfügung.
Die Anträge können via Finanzonline gestellt werden.
Für Neuinvestitionen kann noch bis 28.02.2021 die Investitionsprämie beantragt werden.
Folgende Erleichterungen wurden kurzfristig beschlossen:
Anträge für Auszahlungen aus dem Härtefall-Fonds können bereits ab MORGEN gestellt werden. Den Link zum Antragsformular finden Sie in unserem Beitrag.
Der nicht rückzahlbare erste Zuschuss (bis zu € 1.000,-) wird bereits nächste Woche ausgezahlt.