
Unsere Steuerberatungskanzlei wurde im Jahr 1970 von DI (FH) Ing. Erich Steinecker gegründet. Im Jahr 2005 übernahmen die beiden Söhne, StB Mag. iur. Erich Steinecker und StB Mag. rer.soc.oec. Bernd Steinecker das Unternehmen und gründeten die „steinecker & steinecker Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH“.
Unser Team besteht derzeit aus sieben Personen, deren Fachwissen und Kompetenz durch die Partnerschaft mit der Treuhand Union, der wir seit dem Jahr 2009 angehören, noch untermauert wird. Dieses Netzwerk verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz, zusammengetragen von bestens ausgebildeten Steuerfachexperten aus ganz Österreich.
Entsprechend unserem Leitspruch „steuern – beraten – profitieren“ unterstützen wir unsere Mandanten in der Unternehmensführung. Erfahrung und Dynamik, moderne Lösungsstrategien sowie Effizienz und Zuverlässigkeit sehen wir als Basis klientenorientierter und innovativer Steuer- und Unternehmensberatung und als Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.
steinecker & steinecker
Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Schulstraße 453
8962 Gröbming
Österreich
T: +43 3685 22194
F: +43 3685 22194 4
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Das Steuern eines Unternehmens bedeutet die Richtung in die sich das Unternehmen bewegen soll, selbst zu bestimmen.
Wir beraten Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, in Fragen der Organisation des Rechnungswesens, ...
Sie profitieren von uns dadurch, dass Sie Ihre Steueroptimierung gemeinsam mit einem Profi erreichen, einen Partner haben, der ihre Interessen vertritt, ...
Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das 4. Quartal 2022 verlängert.
Was wird gefördert?
Mit diesem nicht rückzahlbaren Zuschuss soll einen Teil der Mehrkosten für Erdgas, Strom, Treibstoffe sowie nunmehr auch Wärme, Kälte und Dampf im Zeitraum 1.10.-31.12.2022 abgedeckt werden.
Die Förderung in Stufe 1 beträgt 30% der Mehrkosten und wird erst ab 750 Euro ausbezahlt. Ein Antrag kann daher nur von Unternehmen gestellt werden, deren Mehrkosten mindestes EUR 2.500 betragen.
Voranmeldung notwendig
Eine Voranmeldung ist ab Mittwoch 29.3.2023 - voraussichtlich 0:00 - möglich.
Aktuell wird eine Nachricht per SMS und WhatsApp verbreitet, die als Absender „FINANZAMT“ aufweist. In dieser Nachricht werden die Empfänger:innen beschuldigt, offene Forderungen nicht beglichen zu haben und sie werden aufgefordert, sofort eine Zahlung zu leisten, um so ein angebliches Pfändungsverfahren zu vermeiden. Diese Nachricht ist eine Fälschung! Öffnen Sie den mitgeschickten Zahlungslink nicht und löschen Sie die Nachricht.
Auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Lage müssen auch wir unsere Honorare anpassen. Die Details zu den Erhöhungen führen wir in diesem Beitrag aus.