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News

Aug17

Arbeitszeitaufzeichnungen im Fokus bei Lohnabgabenprüfungen: Sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite?

Wissen Sie genau, wie Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt zu führen sind und was passiert, wenn diese fehlen oder unvollständig sind? 

 

Aug17

Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ist beschlossen: Das ändert sich

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen. Für Betriebe und Private bringt es – überwiegend ab 2027 bzw. 2028 – zahlreiche Verschärfungen.

Aug17

Krypto ab 2026: Neue Meldepflicht und das Fenster für die Selbstanzeige

Seit 1. 1. 2026 werden Krypto-Transaktionen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8/CARF) in den automatischen Informationsaustausch einbezogen. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht erklärter Krypto-Einkünfte steigt sprunghaft.

Aug17

Vermietung an nahe Angehörige: Renditemiete – Finanzierungskosten bleiben außen vor

Vermietet eine GmbH ein fremdfinanziertes Haus an nahe Angehörige, ist die Fremdüblichkeit an der erzielbaren Rendite (3–5 %) zu messen – die Finanzierungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage nicht. Sonst drohen verdeckte Ausschüttung und Vorsteuerausschluss.

Aug17

Betriebsprüfung: Mangelhafte Aufzeichnungen öffnen die Tür zur Schätzung

Weist die Buchführung schwerwiegende formelle Mängel auf, darf die Finanz die Besteuerungsgrundlagen schätzen – ohne jede einzelne Unrichtigkeit nachweisen zu müssen. Die Unsicherheit der Schätzung trägt der Betrieb.

Aug17

Firmenwagen und Poolfahrzeuge: Wann für den Arbeitsweg ein Sachbezug anfällt

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenauto gelten grundsätzlich als privat und lösen einen Sachbezug aus – auch bei Poolfahrzeugen und trotz beruflicher Mitveranlassung. Finanzverwaltung und ÖGK prüfen das zunehmend streng.

Aug17

Aberkennung von Vorsteuern und Werbungskosten: Wann Vermietungsabsichten für Finanz und BFG unzureichend sind

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass bloße Absichtserklärungen oder Bauaktivitäten ohne nachweisbare Vermietungsschritte nicht ausreichen, um Werbungskosten und Vorsteuern geltend zu machen. Wer über Jahre hinweg keine bindenden Vereinbarungen oder zielstrebigen Marktaktivitäten nachweist, riskiert die rückwirkende Aberkennung aller Abgabenanteile.

Aug17

Außenprüfung: Verdeckte Ausschüttungen bei Geschäftsführergehältern rechtzeitig vermeiden

Steht das Geschäftsführergehalt in Ihrem Unternehmen auf einer nachvollziehbaren und fremdüblichen Grundlage? Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern rücken Entgelte im Rahmen von Außenprüfungen zunehmend in den Fokus. Wir zeigen Ihnen, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen drohen und worauf Sie jetzt achten sollten.

Feb09

Fake-Schreiben im Namen des Finanzamtes

Aktuell werden gefälschte Schreiben per Post und E-Mail versandt, die als Absender das Finanzamt/BMF bzw. andere Institutionen (Firmenbuchgericht oder Ähnliche) FINGIEREN. Seien Sie hier besonders vorsichtig!

Wir wissen von Schreiben (E-Mails), die vom Finanzamt/Finanzministerium (BMF) als deklariertem Absender stammen sollen. Es handelt sich um Zahlungsaufforderungen wegen vermeintlich nicht offengelegter Umsatzzahlen 2023. Ebenso kursieren angeblich fällige Strafzahlungen für nicht eingereichte Jahresabschlüsse. Die Schreiben sehen auf den ersten Blick glaubhaft aus und werden an die Unternehmen direkt geschickt. Sie sind aber meistens gefälscht! 

 

Dez08

Wichtiges zum Jahreswechsel

Wichtiges für einen guten Start ins Jahr 2025:

  • Änderung der Rechnungsmerkmale bei Kleinunternehmern
  • Formvorschriften bei Aufzeichnungen
  • Digitale Belegzusendung an uns
  • Registrierkassa Jahresbeleg
  • Aufbewahrungsfristen
  • Sozialversicherungs- und Steuervorauszahlungen planen
  • AirBnB, booking.com und Co
  • Sachbezüge für KFZ, Wohnungen etc

Nov20

Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025

Folgende Änderungen treten mit dem 1.1.2025 in Kraft 

  • Erhöhung Kilometergeld
  • Pauschaler Beförderungszuschuss geplant
  • USt Kleinunternehmerregelung NEU
  • Anpassung der Größenmerkmale

Sep09

Steuertermine zum 30.9.2024

Bitte beachten Sie folgende wichtige Fristen, welche per Ende September schlagend werden. 

  • Anspruchszinsen 2023 (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer)
  • Umsatzsteuerzinsen 2023
  • Anpassung der Steuervorauszahlung 2024
  • Umgründungen
  • EU-Vorsteuerrückerstattung 2023
  • Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 beim Firmenbuch
  • Vermeidung von 5,88% Anspruchszinsen und Umsatzsteuerzinsen für Steuernachzahlungen 2023 

Jun24

Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung 2025

Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung in der EU vereinfacht und ausgeweitet. Bisher galt die Umsatzsteuerbefreiung nur für Umsätze im Ansässigkeitsmitgliedstaat eines Unternehmers. Die neue, noch in Beschluss befindliche Regelung, umfasst nun auch Umsätze in anderen Mitgliedstaaten sowie neue Grenzwerte.

Jun24

Aus dem Homeoffice wird Telearbeit

Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice.

Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (zB Urlaubsort, Kaffeehaus) arbeitet. Dies wird im neuen Telearbeitsgesetz geregelt, welches die Homeofficeregelung ersetzt.

Der Entwurf desTelearbeitsgesetz sieht vor, dass mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2025 Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und schriftlich arbeitsrechtliche Telearbeitsvereinbarungen treffen können. Anderenfalls gilt eine bestehende Homeofficevereinbarung unverändert weiter.  

Jun24

Ferienjobs - was ist zu beachten

Wieviel dürfen Schüler und Studenten dazuverdienen, ohne dass Gefahr für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Studienbeihilfe besteht.

Welche Leistungen erhalten Eltern vom Staat?

Die Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2024 für ein Kind, das bereits 19 Jahre alt ist und in Ausbildung steht (zB Studium), monatlich € 191,60. Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der heuer € 67,80 pro Monat beträgt (zusammen also monatlich € 259,40 pro Kind). Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes gewährt werden (in einigen Konstellationen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Wird für ein Kind die Familienbeihilfe gewährt, steht den Eltern in der Einkommensteuerveranlagung der Familienbonus Plus zu. Pro Kind, das bereits 18 Jahre alt ist, beträgt der Familienbonus Plus monatlich € 58,34 (für jüngere Kinder monatlich € 166,68).

 Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus stehen uneingeschränkt zu, solange ein Anspruch auf Familienbeihilfe aufrecht ist.

 Nach Abschluss der Schulausbildung (zum Beispiel Gymnasium, Handelsakademie, Handelsschule, HTL) besteht auch für bereits volljährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe für weitere 4 Monate. Wenn ein Kind beispielsweise im Juni 2024 maturiert, besteht automatisch Familienbeihilfenanspruch bis Oktober 2024. Danach wird Familienbeihilfe nur dann weiter gewährt, wenn eine weitere Berufsausbildung (zB Studium) aufgenommen wird.

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