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News

Jun24

Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung 2025

Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung in der EU vereinfacht und ausgeweitet. Bisher galt die Umsatzsteuerbefreiung nur für Umsätze im Ansässigkeitsmitgliedstaat eines Unternehmers. Die neue, noch in Beschluss befindliche Regelung, umfasst nun auch Umsätze in anderen Mitgliedstaaten sowie neue Grenzwerte.

Jun24

Aus dem Homeoffice wird Telearbeit

Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice.

Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (zB Urlaubsort, Kaffeehaus) arbeitet. Dies wird im neuen Telearbeitsgesetz geregelt, welches die Homeofficeregelung ersetzt.

Der Entwurf desTelearbeitsgesetz sieht vor, dass mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2025 Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich und schriftlich arbeitsrechtliche Telearbeitsvereinbarungen treffen können. Anderenfalls gilt eine bestehende Homeofficevereinbarung unverändert weiter.  

Jun24

Ferienjobs - was ist zu beachten

Wieviel dürfen Schüler und Studenten dazuverdienen, ohne dass Gefahr für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Studienbeihilfe besteht.

Welche Leistungen erhalten Eltern vom Staat?

Die Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2024 für ein Kind, das bereits 19 Jahre alt ist und in Ausbildung steht (zB Studium), monatlich € 191,60. Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der heuer € 67,80 pro Monat beträgt (zusammen also monatlich € 259,40 pro Kind). Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes gewährt werden (in einigen Konstellationen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Wird für ein Kind die Familienbeihilfe gewährt, steht den Eltern in der Einkommensteuerveranlagung der Familienbonus Plus zu. Pro Kind, das bereits 18 Jahre alt ist, beträgt der Familienbonus Plus monatlich € 58,34 (für jüngere Kinder monatlich € 166,68).

 Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus stehen uneingeschränkt zu, solange ein Anspruch auf Familienbeihilfe aufrecht ist.

 Nach Abschluss der Schulausbildung (zum Beispiel Gymnasium, Handelsakademie, Handelsschule, HTL) besteht auch für bereits volljährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe für weitere 4 Monate. Wenn ein Kind beispielsweise im Juni 2024 maturiert, besteht automatisch Familienbeihilfenanspruch bis Oktober 2024. Danach wird Familienbeihilfe nur dann weiter gewährt, wenn eine weitere Berufsausbildung (zB Studium) aufgenommen wird.

Feb10

Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind betroffen, EPU sind ausgenommen

Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind. 

Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.

Feb10

Lohn- und Einkommensteuer - Neuerungen 2024

Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet:

  • die neuen Einkommensteuersätze
  • die neue steuerfreie Mitarbeiterprämie
  • die Vermeidung des steuererhöhenden Progressionsvorbehalt
  • Details zu E Bikes und E KFZ

Jan03

Tipps zum Jahresanfang

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

 

Registrierkassa Jahresbeleg

Bitte vergessen Sie nicht den Jahresbeleg Ihrer Registrierkassa bis zum 15.02.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Okt17

Energiekostenzuschuss II - Voranmeldung gestartet

Vom Anstieg der Energiepreise sind viele Unternehmen betroffen. Um die Unternehmen von der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Energiekostenzuschuss II geschaffen.

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist ab sofort über den aws Fördermanager möglich. Die Voranmeldefrist läuft bis 2.11.2023 und ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für den 9.11.2023 angesetzt.

Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, welche im Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 angefallen sind. 

Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderungsperioden:

Förderungsperiode 1: von 1.1.2023 bis 30.6.2023

Förderungsperiode 2: von 1.7.2023 bis 31.12.2023

 

Okt11

Mitarbeitertagung 2023 in St. Wolfgang

Die diesjährige Treuhand-Union Mitarbeitertagung führte das Team der Kanzlei steinecker & steinecker nach St. Wolfgang im Salzkammergut.

Nachdem die Zimmer im 14. Stock des Scalaria Event Resort bezogen wurden, besuchten die Steuerberater und Bilanzbuchhalterinnen einen Vortrag von Herrn Dr. Eberl zum Thema Finanzstrafrecht und die Personalverrechnerinnen einen Workshop mit zahlreichen Tipps und Tricks für das Softwareprogramm RZL. 

Das gemütliche Abendessen wurde vom Zauberkünstler Dino Dorado begleitet und fand in der Mystic Underworld seinen Ausklang.

Am nächsten Tag wurde noch eine Schifffahrt auf dem Wolfgangsee genossen. 

Aug08

Beantragung Energiekostenpauschale

Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden. Der Antrag muss durch den/die jeweilige UnternehmerIn selbst gestellt werden. 

Eine Anleitung wie der Antrag gestellt werden kann, finden Sie auf der Seite des Unternehmensserviceportals unter folgendem Link: Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at) 

Ob Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann, können Sie mit Hilfe des Selbst-Checks unter folgendem link herausfinden: Energiekostenpauschale für Unternehmen 

Jul26

ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.

Nur mit der ID Austria können ab sofort relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. 

Jul21

Die flexible Kapitalgesellschaft + Start Up Mitarbeiterbeteiligung

Das Gesellschaftsänderungsgesetz 2023 bringt 

  • eine neue Gesellschaftsform mit sich. Die "flexible Kapitalgesellschaft" soll eine Mischung zwischen GmbH und AG werden.
  • eine steuerliche Erleichterung hinsichtlich der Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen.

 

Jul21

Schenkungsmeldepflicht

Vereinfacht lässt sich sagen, dass für bestimmte Schenkungen weiterhin eine Verpflichtung besteht, diese binnen 3 Monaten an das Finanzamt zu melden. 

Die Anzeigepflicht besteht für Schenkungen unter Lebenden für folgende Vermögenswerte:

  • Bargeld
  • Kapitalforderungen (Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen)
  • Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften
  • Beteiligungen als stiller Gesellschafter
  • Betriebe oder Teilbetriebe
  • Bewegliches körperliches vermögen (zB Auto, Motor- und Segelboot, Schmuck, Edelsteine ,..) und immaterielle Vermögensgegenstände (zB Urheberrechte, Konzessionen, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte).

Apr19

Energiekostenzuschuss pauschal

Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen online.

Auf der eigenen Webseite zur Energiekostenpauschale www.energiekostenpauschale.at sind alle Informationen zum Thema Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer online.

Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten. 

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen. Für noch offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

Apr14

Energiekostenzuschuss II (1.1. - 31.12.2023)

Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.

  • Für alle antragstellenden Unternehmen gilt eine Beschränkung von Bonizahlungen sowie eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
  • Für die Antragsberechtigung der Förderstufen 3 bis 5 muss das antragstellende Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Dabei müssen bis 31.12.2024 mindestens 90% der am 1.1.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente erhalten bleiben.

Apr14

Wann empfiehlt sich eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung

Mit dem Antrag auf Veranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Absetzbeträge geltend machen. In besonderen Fällen kann es sogar zu einer Vergütung einer Negativsteuer kommen. Wir haben eine kurze Übersicht zu diesem Themengebiet erstellt.

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