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Jan24

Anhebung höchst Bemessungsgrundlage GSVG

Die Höchst-Beitragsgrundlage für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter beträgt im Jahr 2016 monatlich EUR 5.670 (entspricht jährlich EUR 68.040).

Es muss grundsätzlich darauf geachtet werden, dass auch Gewinnausschüttungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GSVG miteinbezogen werden.

Tipp:
Wir empfehlen Ihnen daher als Gesellschafter-Geschäftsführer – sollten keine wirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen – ein Geschäftsführerentgelt von zumindest in Höhe der Höchst-Beitragsgrundlage zu beziehen, sodass Sie sich über allfällige Gewinnausschüttungen keine Gedanken mehr machen müssen.