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Okt27

Einkommensteuertarif 2023 + Inflationsanpassung

 

Beim Einkommensteuertarif wurden die beiden untersten Tarifstufen um 6,3 % erhöht, die restlichen um 3,47 % (das sind zwei Drittel der Inflationsrate zwischen Juli 2021 und Juni 2022). 

 

Die Einkommensteuer beträgt ab 1.1.2023 daher für die jeweiligen Einkommensteile:

  • 0 % für die ersten € 11.693
  • 20 % von € 11.693 - € 19.134
  • 30 % von € 19.134 - € 32.075
  • 41 % von € 32.075 - € 62.080
  • 48 % von € 62.080 - € 93.120
  • 50 % von € 93.120 - € 1 Mio.

Absetzbeträge wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der (erhöhte) Pension­isten­­absetzbetrag sowie die Höchstbeträge für die SV-Rückerstattung wurden um 5,2 % erhöht. Eine ganze Reihe von Werten bleibt unangetastet, wie der Veranlagungsfreibetrag (€ 730), das Werbungs­kostenpauschale (€ 132), die Tages- und Nächtigungsgelder (€ 26,40 bzw. € 15), die Umsatzgrenze für die Betriebsausgabenpauschalierung (€ 220.000) oder die Luxusgrenze bei PKW (€ 40.000).

Am 12.10.2022 wurde im Nationalrat auch das Teuerungs-Entlastungspaket III beschlossen. Damit wird gewährleistet, dass die Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen künftig automatisch an die Inflation angepasst werden. Die Erhöhung für das Jahr 2023 wird 5,8 % (entspricht der Inflationsrate zwischen August 2021 und Juli 2022) betragen. Neben der Familienbeihilfe sind davon u.a. auch das Kinderbetreuungsgeld, der Kinderabsetzbetrag und die Studienbeihilfen (erstmals ab 1.9.2023) umfasst.