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Apr10

Pensionsvorsorge: Freiwillig mehr bezahlen?

Die Renditen der privaten Altersvorsorge sind zur Zeit nicht gerade berauschend – das Sparbuch ist schon lang keine Alternative mehr und risikoreiche Varianten sind auch nicht unbedingt empfehlenswert.

Welche Alternativen gibt es sonst noch zu Lebensversicherungen und anderen Vorsorgeprodukten?

Jeder der in der Pensionsversicherung pflicht-, weiter- oder selbstversichert ist, kann seine zukünftigen Pensionsansprüche durch eine freiwillige Höherversicherung erhöhen.

Durch die freiwillige Höherversicherung werden keine zusätzlichen Versicherungsmonate erworben, aber die Beiträge werden dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Pro Jahr kann maximal das Doppelte der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage einbezahlt werden. Das sind derzeit € 10.440,00. Ob, wann und wieviel Sie einzahlen bestimmen Sie und somit ist diese Art der freiwilligen Höherversicherung äußerst flexibel.

Den Antrag auf freiwillige Höherversicherung stellen Sie direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt. Diese stellt in der Folge die Berechtigung zur freiwilligen Höherversicherung fest und gibt Ihnen den höchstmöglichen Jahresbetrag bekannt. Ihre Höherversicherung beginnt mit der ersten Einzahlung.

Aus Ihren zusätzlichen Einzahlungen ergibt sich ein besonderer Steigerungsbetrag, der jährlich 14-mal zusammen mit der Pension ausbezahlt wird und der sich auch anteilsmäßig wie die Pension erhöht.
Grundsätzlich gilt, je früher Sie in die Höherversicherung einzahlen, desto günstiger ist das Verhältnis zwischen den Einzahlungen und dem Zeitpunkt, zu dem die gesamten Beiträge aufgebraucht sind und Sie in die „Gewinnzone“ kommen.

Seit dem Veranlagungsjahr 2016 können Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn bereits vor dem 01.01.2016 Höherversicherungsbeiträge geleistet wurden. Diese Beträge können bis einschließlich 2020 steuermindernd geltend gemacht werden.

Wenn die freiwillige Höherversicherung erstmalig nach dem 01.01.2016 bezahlt wurden, können diese nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Empfehlung:

Falls Sie an einer freiwilligen Höherversicherung interessiert sind, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung!