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Jan24

Forschungsprämie

Die Forschungsprämie kann geltend gemacht werden für

• eigenbetriebliche Forschung und
• Auftragsforschung.

Bei eigenbetrieblicher Forschung handelt es sich um systematische Forschung und experimentelle Entwicklung unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte durch das Unternehmen selbst.

Seit dem 1.1.2012 hat der Steuerpflichtige für die Geltendmachung einer Forschungsprämie für die eigenbetriebliche Forschung ein (kostenloses) Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) vorzulegen. Zusätzlich kann seit 1.1.2013 die Ausstellung einer kostenpflichtigen Forschungsbestätigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen kann alternativ oder ergänzend zur Forschungsbestätigung ein Antrag auf einen Feststellungsbescheid auch über die Höhe der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie für ein bestimmtes Jahr gestellt werden, dies setzt allerdings voraus, dass neben dem Gutachten der FFG die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über die richtige Ermittlung der Höhe der Bemessungsgrundlage vorliegt.

Für die Prämie aus einer Auftragsforschung gelten qualitativ die gleichen Voraussetzungen wie für die eigenbetriebliche Forschung. Ein Gutachten der FFG ist in diesem Fall allerdings nicht erforderlich. Eine Forschungsbestätigung sowie ein Feststellungsbescheid sind im Rahmen der Auftragsforschung nicht möglich.

Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2017 beginnen beträgt die Prämie nun 14 % (statt bisher 12%) der Forschungsaufwendungen (Ausgaben).

Falls Ihr Unternehmen ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2017/2018 hat, ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen und der entsprechende Prämiensatz anzuwenden.


Tipp:
Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Forschungsprämie haben, bzw. Zweifel daran haben, ob Aufwendungen, die Sie in Ihrem Unternehmen getätigt haben, unter den Begriff Forschungsaufwendungen fallen, zögern Sie nicht uns zu fragen!