A- A A+
Jan24

Umsatzsteuer "Neu" in der Schweiz

Die Schweiz beschloss mit Wirksamkeit ab 01.01.2018 Änderungen bei der Mehrwertsteuer.

Insbesondere die Umstellung der Berechnung des für eine Registrierung relevanten Grenzbetrages von CHF 100.000 ist für österreichische Unternehmen mit Lieferungen in der Schweiz bedeutend. Derzeit zählen nur Schweizer Umsätze für diese Grenze, ab 2018 werden die weltweiten Umsätze maßgeblich sein. Ein österreichisches Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 100.000 muss sich daher zukünftig bei Ausführung der ersten steuerpflichtigen Lieferung in der Schweiz registrieren lassen.

TIPP: Sollten Sie Umsätze in der Schweiz tätigen, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater um etwaige Registrierungspflichten in der Schweiz zu prüfen. Sollte eine Registrierung notwendig werden, können wir Ihnen kompetente Partner in der Schweiz aus unserem Netzwerk vermitteln.