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Jan24

Absetzbarkeit bei einem Verkehrsunfall

Aufwendungen, welche aufgrund eines Verkehrsunfalls auf einer beruflichen Fahrt entstehen, können unter Umständen als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Dabei zählen ebenfalls Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als beruflich veranlasst. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unfall unverschuldet war (z.B. keine stark überhöhte Geschwindigkeit) und auch tatsächlich ein Aufwand entstanden ist (da z.B. keine Versicherungsdeckung). Eine Versicherungsentschädigung ist vom Aufwand in Abzug zu bringen. Der Unfall muss außerdem am direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause erfolgen, da bei einem Umweg aus persönlichem Anlass (z.B. Besuch eines Fitnessstudios) gegen eine Absetzbarkeit spricht.

Tipp:
Haben Sie daher auf einer beruflich veranlassten Fahrt einen Unfall erlitten, teilen Sie dies uns spätestens bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mit, sodass dieser die Absetzbarkeit überprüfen kann.