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Mär16

Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Ab 25. Mai 2018 tritt das neue Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes entstehen tiefgreifende Verpflichtungen für Unternehmen insbesondere personenbezogene Daten zu schützen.

Das neue Gesetz beinhaltet hauptsächlich folgende Maßnahmen:
• Erlassung eines neuen Datenschutzgesetzes (DSG)
• Schaffung einer Kompetenzbestimmung
• Schaffung eines neuen Grundrechts auf Datenschutz
• Schaffung von Regelungen zur Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken
• Schaffung von Regelungen zur Bildverarbeitung

Die DSG-VO sieht hohe Geldbußen bei Verstößen gegen die DSG-VO vor, nämlich bis zu EUR 20.000.000,– oder bis zur 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Das Datenschutzgesetz Österreich sieht Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 50.000,– vor.


Tipp:
Es ist daher höchste Zeit sich mit dem Schutz der sensiblen Firmen- sowie Kundendaten auseinander zu setzen um für den 25. Mai 2018 gewappnet zu sein. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich Unterstützung von Ihrem IT-Berater zu holen.