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Jan24

Registrierkasse - Jahresbeleg

Am Jahresende ist ein Jahresbeleg zu erstellen. Dieser Jahresbeleg muss nicht nur ausgedruckt und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden, sondern auch bis zum 15. Februar des Folgejahres mittels Belegcheck-App dem Finanzamt übermittelt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Kassenhändler, ob Ihre Registrierkasse über eine eigene Funktion „Jahresbeleg“ verfügt oder ob der Monatsbeleg für Dezember gleichzeitig der Jahresbeleg ist. Der Jahresbeleg muss nicht zwingend am 31. Dezember erzeugt werden, sondern kann auch früher (z.B. bei Saisonende) erstellt werden. Vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr muss der Jahresbeleg jedenfalls vorhanden sein. Eine internetfähige Kasse erledigt die Meldung an das Finanzamt in der Regel automatisch.

Tipp:
Wenn Sie Fragen zur Erstellung und zur Weiterleitung Ihres Jahresbeleges an die Finanzverwaltung haben, zögern Sie nicht uns zu fragen!