A- A A+
Mär17

Geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen

Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine

In ganz Österreich wurden "Erfassungsstellen" (in Wien "Ankunftszentrum") eingerichtet, vgl. LISTE DER ERFASSUNGSSTELLEN IN GANZ ÖSTERREICH

 In diesen Erfassungsstellen werden die Flüchtlinge registriert. Mit der Registrierung sind die Vertriebenen im Grundversorgungssystem und damit auch krankenversichert.

Den Ausweis für Vertriebene (Blaue Aufenthaltskarte) müssen Flüchtlinge entweder bei den Erfassungsstellen abholen oder er wird an die Meldeadresse zugeschickt. Da der Ausweis für Vertriebene in der Nationaldruckerei hergestellt und mit zahlreichen Sicherheitsfeatures ausgestattet ist, ist mit einer Wartezeit von ein paar Tagen zu rechnen.

Privat Aufgenommene sollen zuerst die Wohnsitzmeldung bei der Gemeinde erstatten und dann mit dem Meldezettel und den ukrainischen Papieren zur Erfassungsstelle gehen. Der Ausweis für Vertriebene wird in der ganzen EU einheitlich ausgestellt, und man kann mit diesem zusammen mit dem eigenen Reisepass im Schengen-Raum grundsätzlich frei reisen.

Sie möchten geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen?

Sobald die blaue Aufenthaltskarte (Ausweis für Vertriebene) vorliegt, kann eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren durch das AMS erteilt werden.

Für eine rasche Abwicklung übermitteln Sie dem AMS den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung und eine Kopie des Ausweises für Vertriebene. Eine Antragstellung ist auch über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen unter Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung möglich.

Achtung

Beachten Sie bitte, dass eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung rechtswidrig ist und bestraft wird.