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Apr19

Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten

Um die derzeit hohen Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung und Wirtschaft vorgestellt. Der Gesetzesentwurf liegt zur parlamentarischen Behandlung vor, die finale Gesetzwerdung – voraussichtlich im Mai 2022 – bleibt abzuwarten.

Erhöhung des Pendlerpauschales um 50% und Vervierfachung des Pendlereuros

Um die Entlastung möglichst früh wirksam werden zu lassen, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 mittels Aufrollung zu berücksichtigen, damit diese in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen steuermindernd wirken.

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Die Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50% erhöht werden.

Der Pendlereuro soll für diesen Zeitraum vervierfacht werden. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag um insgesamt € 100 erhöht werden, wobei sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um € 60 und im Kalenderjahr 2023 um € 40 erhöht.

Welche weiteren Maßnahmen zur Energiekostenentlastung sind geplant bzw beschlossen?

  • Senkung der Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe um rund 90% zwischen 1.5.2022 und 30.6.2022
  • Temporäre Agrardieselvergütung bis Juni 2023
  • Anhebung der Vorausvergütung von Energieabgaben für 2022 und 2023 von 5% auf bis zu 25% der Vorjahres-Vergütungssumme
  • Energiekostenausgleich in Höhe von einmalig € 150 für jeden Haushalt, sofern die Einkünfte bei einem Einpersonenhaushalt € 55.000 und bei einem Mehrpersonenhaushalt € 110.000 nicht übersteigen
  • Eine Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung aufgrund hoher Energiekostenbelastung ist ab sofort möglich

Voraussetzung für die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er konkret vom Energiekostenanstieg wirtschaftlich erheblich betroffen ist. (Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3%) Die Antragstellung kann wie bisher über FinanzOnline erfolgen.