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Feb18

INVESTITIONSPRÄMIE beantragen! Am 1.3.2021 ist es zu spät

Für Neuinvestitionen kann noch bis 28.02.2021 die Investitionsprämie beantragt werden. 

Folgende Erleichterungen wurden kurzfristig beschlossen: 

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet auf den 31.05.2021.
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Die Investitionsprämie beträgt 

  • 7 % für Neuinvestition bzw.
  • von 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 

Förderungsfähig sind

  • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
  • in abnutzbares Anlagevermögen
  • für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 ein Förderantrag gestellt wird  
  • und erste Maßnahmen für den Erwerb zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Nicht förderunsgfähig sind:

  • klimaschädliche Investitionen
  •  unbebaute Grundstücke
  •  Finanzanlagen
  •  Unternehmensübernahmen
  •  aktivierte Eigenleistungen

Detailinformationen finden sie unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ oder fragen sie uns!