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Dez22

Begünstigter UST Satz Gastronomie

Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 % für die Gastronomie endet wie berichtet mit 31.12.2021

Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5%, der insbesondere Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie betrifft, läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes in diesem Bereich. Laut BMF gibt es eine praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel (Toleranzregelung): De facto können Umsätze der Silvesternacht noch mit dem begünstigten Steuersatz versteuert werden.

Ab 1. Jänner sollten Sie jedoch Vorsorge treffen, dass Ihre Registrierkassen und somit auch die Rechnungslegung wieder umgestellt werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wie dies in Ihrer Registrierkasse umzusetzen ist.