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Jan24

Dokumentation für grosse Konzerne

Erst kürzlich ist ein Gesetz erlassen worden, dass für Konzerne ab einer gewissen Größe eine erhöhte Verpflichtung zur Offenlegung vorschreibt. Unter diese besondere Art von Dokumentation fallen Konzerne ab einen Umsatz von 50 Millionen Euro, sofern dieser Schwellenwert in zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahren überschritten wird. Das neue Gesetz ist auf Wirtschaftsjahre nach dem 01.01.2016 anzuwenden. In der Dokumentation muss u.a. der Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe, die Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Dokumentation der immateriellen Werte, der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten (einschließlich Verrechnungen) sowie der Steuerpositionen erfolgen. Ein Bestandteil soll auch ein länderbezogener Bericht sein. Strafen für die nicht fristgerechte bzw. unrichtige Übermittlung betragen dabei bis zu 50.000 Euro.