A- A A+
Jan24

Erleichterungen Registrierkasse

Aus aktuellem Anlass möchten wir über die jüngst beschlossenen Erleichterungen zur Registrierkasse informieren. Die Sicherheitseinrichtung (u.a. Registrierung der Kasse über Finanzonline) muss erst ab 01.04.2017 (anstatt 01.01.2017) installiert werden.

Erleichterungen gibt es unter anderem für Vereine. Diese benötigen für Vereinsfeste mit einer Dauer von jährlich maximal 72 Stunden (bisher 48 Stunden) keine Registrierkasse mehr. Ebenso bestehen für Vereinskantinen bis zu einem Umsatz von 30.000 Euro Ausnahmen, wenn die Kantine höchstens 52 Tage pro Jahr geöffnet ist. Darüber hinaus müssen Familienangehörige, welche für einen kurzen Zeitraum unentgeltlich aushelfen, unter Umständen nicht mehr bei der Sozialversicherung angemeldet werden (jedenfalls schriftliche Vereinbarung notwendig).

Der Umsatz, welcher außerhalb von festen Räumlichkeiten erwirtschaftet wird, unterliegt keiner Registrierkassenpflicht, sofern dieser 30.000 Euro nicht überschreitet („Kalte-Hand-Regelung“). Damit wird der Umsatz „im Freien“ isoliert vom übrigen Geschäftsbetrieb betrachtet. Dasselbe gilt für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, sofern die 30.000 Euro Grenze nicht überschritten wird. Für Kreditinstitute besteht zukünftig gar keine Registrierkassenpflicht.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es bezüglich Registrierkassenpflicht noch weitere Gesetzesänderungen geben wird. Wir werden über derartige Änderungen informieren, sobald diese beschlossen sind.