Haben Sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland aber dennoch steuerpflichtige Einkünfte in Österreich?
Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, kann es sein, dass Sie neue Aufzeichnungen führen müssen, da sonst anderenfalls Ihre Steuerlast beträchtlich steigen wird.
Das Urteil
In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis stellte der VwGH klar, dass Personen
- mit Lebensmittelpunkt im Ausland,
- mit einem Zweitwohnsitz im Inland,
- mit in Österreich steuerpflichtigen Einkünften
für die Berechnung des anzuwendenen Steuersatzes, das gesamte Welteinkommen heranzuziehen haben.
Dies gilt aber nur dann, wenn die Person gem. österreichischem Recht als unbeschränkt steuerpflichtig beurteilt wird.