Für alle Betriebe die nicht direkt von der Schließung betroffen waren gibt es ab sofort die Möglichkeit einen Umsatzersatz vor die Monate November und Dezember 2020 zu beantragen.
Für etwaige Fragen bzw. Unterstützung bei den Anträgen stehen wir zu Ihrer Verfügung.
Die Anträge können via Finanzonline gestellt werden.