Des Weiteren muss hervorgehoben werden, dass für Mitarbeiterrabatte ab dem Jahr 2016 umfassende Neuregelungen gelten werden. Als Mitarbeiterrabatt wird dabei der geldwerte Vorteil aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren und Dienstleistungen verstanden, die der Arbeitgeber im allgemeinen Geschäftsverkehr seinen Kunden anbietet.