Ab 2019 kommt es bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen nicht mehr zur Besteuerung am Empfängerort, sondern am Unternehmerort, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Renditen der privaten Altersvorsorge sind zur Zeit nicht gerade berauschend – das Sparbuch ist schon lang keine Alternative mehr und risikoreiche Varianten sind auch nicht unbedingt empfehlenswert.
Grundsätzlich ist ein Leitungsrecht das Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen zu benutzen (Gas, Strom, etc.).
Laut einem aktuellen VwGH Erkenntnis steht unter bestimmten Voraussetzungen einem selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für eine einmalige Kapitalabfindung (Pensionsabfindung), die ihm anstelle einer Pension gewährt wird, der Hälftesteuersatz für den Übergangsgewinn im Sinne des § 37 Abs. 5 Z 3 EStG zu.
Durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben wird der Gewinn ermittelt. Dieser ist in der Regel noch nicht der endgültig zu versteuernde Gewinn, denn als "letzte" Betriebsausgabe kann noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden.
Am 1.1.2019 treten wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft. Dadurch soll es zu einer Vereinfachung der Meldeverpflichtungen der Dienstgeber kommen.
Die Regierungsparteien haben Mitte Juni 2018 einen Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht und dieser wurde am 5.7.2018 in der Fassung eines Abänderungsantrages der Koalition mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Mit 25. Mai 2018 trat die direkte Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der österreichische Nationalrat hat jedoch mit 20. April 2018 das Datenschutz-Deregulierungsgesetz 2018 beschlossen, das die EU-Datenschutzgrundverordnung in einigen Punkten entschärft.
Allgemeines Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“ kundgemacht. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Datenschutz-Grundverordnung ist zwar als EU-Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar, sie lässt dem nationalen Gesetzgeber jedoch gewisse Spielräume. In Österreich wurde das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“, eine Novelle des DSG 2000 (künftig: DSG) beschlossen.