Im Zustellgesetz ist geregelt, wie die behördlichen Schriftstücke, das heißt Schriftstücke von Gerichten und Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Hoheitsverwaltung, zugestellt werden müssen. Dabei unterscheidet man zwischen der elektronischen und der physischen Zustellung.
Ab 1.1.2020 sind Unternehmer zum Empfang elektronisch versendeter Schriftstücke verpflichtet, Private sind dazu berechtigt.