Die Förderungsrichtlinien zum Energiekostenzuschuss sind noch nicht beschlossen, trotzdem startet bereits mit 7.11.2022 die verpflichtende Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses.
Die Anmeldefrist läuft vom 7.11. bis 21.11.2022. Auf Basis des Zeitpunktes der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss erhalten Sie dann ein Zeitfenster ab 22.11.2022 zugeteilt, in dem dann der Förderantrag einzureichen ist. Ohne Voranmeldung ist eine spätere Antragstellung nicht möglich.
Das Förderprinzip lautet: "FIRST COME - FIRST SERVE". Sollte daher der genehmigte Förderrahmen von derzeit 1,3 Mrd. EUR nicht ausreichen, haben diejenigen, die sich zu spät anmelden keinen Förderanspruch. Sollten Sie daher der Meinung sein, dass Ihnen ein Energiekostenzuschuss zustehen könnte, sollten sie sich so rasch wie möglich ab dem 7.11.2022 anmelden. Nachdem die Förderrichtlinien nach wie vor nicht veröffentlicht sind, bestehen zahlreiche Zweifelsfragen wer einen Energiekostenzuschuss bekommt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher jedenfalls anmelden.