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News

Aug06

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Das BMF führt ab der zweiten Jahreshälfte 2017 unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung – ohne Abgabe einer Steuererklärung - durch.

Aug06

Investitionszuwachsprämie für Grossunternehmer

Der Ministerrat hat bereits eine Investitionszuwachsprämie für Großunternehmer beschlossen.

Aug06

Eckpunkte des Regierungsprogramms für 2017/2018

Die Bundesregierung hat mit Ende Jänner ihr Arbeitsprogramm vorgelegt. Für die Unternehmer wurden folgende steuerliche und wirtschaftliche Vorhaben und die dafür vorgesehene Umsetzungstermine vorgestellt. Die Gesetzwerdung bleibt jedoch abzuwarten.

Jan24

Kleinunternehmer Umsatzsteuer

Unter Kleinunternehmer subsumiert das Umsatzsteuergesetz inländische Unternehmer, deren Umsätze € 30.000 netto nicht überschreiten. Die Konsequenz ist, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, jedoch ebenfalls vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind („unecht steuerbefreit“). Die Kleinunternehmerregelung gelangt automatisch zur Anwendung, es kann jedoch darauf verzichtet werden (mittels sogenannter „Verzichtserklärung“). Diese hat eine Bindungswirkung von fünf Jahren.

Jan24

Aufbewahrungspflichten

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Gesetz eine siebenjährige Aufbewahrungsfrist (beginnend ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres). Dies umfasst nicht nur Belege und die Buchhaltung bzw. Bilanz, sondern weitere grundlegende Geschäftsunterlagen (wie z.B. Geschäftsbriefe, Inventur) und Grundauszeichnungen (wie Inventurlisten, Kalender, etc.). Beachtet werden muss, dass sämtliche Aufzeichnungen iZm mit der elektronischen Registrierkasse (wie z.B. Startbeleg, Monatsbeleg, Datenerfassungsprotokoll, etc.) ebenfalls der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Jan24

Versicherungsgrenze neue selbststaendige und Strafzuschlag

Unter neue Selbständige werden Personen verstanden, welche aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen und nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert sind. Dies trifft beispielsweise auf Vortragende, Künstler, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Werkvertragsnehmer, etc. zu.

Jan24

Änderungen in der Meldepflicht

Die Einführung einer monatlichen SV-Beitragsgrundlagenmeldung, die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze sowie die Senkung des gesetzlichen Verzugszinssatzes sind die Eckpfeiler des Meldepflicht-Änderungsgesetzes. Die Änderungen treten mit 01.01.2017 in Kraft. Wir möchten Sie hiermit über die wesentlichsten Punkte informieren:

Jan24

Energieabgabeverguetung für Dienstleistungsbetriebe

Durch die Energieabgabevergütung sollen energieintensive Betriebe entlastet werden.
Rückvergütet werden herbei jene Abgaben für Energieaufwendungen (z.B. Elektrizitäts-, Erdgasabgabe), die 0,5 % des Nettoproduktionswertes (= getätigte Umsätze abzüglich Vorleistungen) übersteigen, abzüglich eines Selbstbehaltes von 400 Euro. Die Berechnung hat jedoch auch Mindeststeuersätze der EU-Richtlinie zu berücksichtigen.

Jan24

Teilpension

Allgemeines
Seit 01.01.2016 besteht neben der Altersteilzeit die Möglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Teilpension zu vereinbaren. Teilpension bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern und dabei vom Arbeitgeber die Hälfte des daraus resultierenden Entgeltverlustes ersetzt erhalten (=“Lohnausgleich“). Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin von der Bemessungsgrundlage vor der Herabsetzung entrichtet. Dem Arbeitgeber werden 100 % der Mehrkosten vom Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt.

Jan24

Interessantes zum Thema Lehrlinge (Probezeit)

Wir möchten die wichtigsten Punkte zusammenfassen, welche bei der Anstellung von Lehrlingen zu beachten sind. Die wesentlichen Bestimmungen können aus dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) entnommen werden.

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