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News

Jan24

Teilpension

Allgemeines
Seit 01.01.2016 besteht neben der Altersteilzeit die Möglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Teilpension zu vereinbaren. Teilpension bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern und dabei vom Arbeitgeber die Hälfte des daraus resultierenden Entgeltverlustes ersetzt erhalten (=“Lohnausgleich“). Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin von der Bemessungsgrundlage vor der Herabsetzung entrichtet. Dem Arbeitgeber werden 100 % der Mehrkosten vom Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt.

Jan24

Interessantes zum Thema Lehrlinge (Probezeit)

Wir möchten die wichtigsten Punkte zusammenfassen, welche bei der Anstellung von Lehrlingen zu beachten sind. Die wesentlichen Bestimmungen können aus dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) entnommen werden.

Jan24

Erleichterungen Registrierkasse

Aus aktuellem Anlass möchten wir über die jüngst beschlossenen Erleichterungen zur Registrierkasse informieren. Die Sicherheitseinrichtung (u.a. Registrierung der Kasse über Finanzonline) muss erst ab 01.04.2017 (anstatt 01.01.2017) installiert werden.

Jan24

Neuerungen im Erbrecht ab 2017

Durch das Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG) 2015 unterliegt das österreichische Erbrecht eine der bedeutendsten Umwandlungen seit etlichen Jahren. Die wesentlichen Neuerungen, über welche wir in diesem Journal informieren möchten, treten mit 01.01.2017 in Kraft.

Jan24

Elektrofahrzeuge im Steuerrecht

Seit der Steuerreform 2015/16 werden Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt. Wir geben Ihnen daher einen Überblick, warum es aus steuerlichen Aspekten sinnvoll sein könnte, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen.

Jan24

Liebhaberei in der Einkommensteuer

Da wir immer wieder mit Liebhabereivermutungen konfrontiert werden, möchten wir Ihnen einen groben Überblick über dieses Thema geben.

Jan24

Mitarbeiterrabatte

Des Weiteren muss hervorgehoben werden, dass für Mitarbeiterrabatte ab dem Jahr 2016 umfassende Neuregelungen gelten werden. Als Mitarbeiterrabatt wird dabei der geldwerte Vorteil aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren und Dienstleistungen verstanden, die der Arbeitgeber im allgemeinen Geschäftsverkehr seinen Kunden anbietet.

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